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Fachschaft Molekulare Medizin Tübingen

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Auslands-FAQ

Welche Ziele hat das Modul Auslandsjahr?
Das Ziel des Modules Auslandsjahr ist der Erwerb fachspezifischer, studiengangsnaher und auch fachübergreifender Kenntnisse (Sprachkenntnisse, Kenntnisse der Kultur des Gastlandes). Das heißt die Wahl von Modulen und Kursen im Gastland sind nicht unbedingt beschränkt auf studiengangsnahe Fächer.
Wie kann man das Modul Auslandsjahr gestalten?

Es gibt drei Möglichkeiten, das Jahr zu gestalten:

  1. Studium (2 Semester)
  2. Praktikum (2 Semester)
  3. Studium (1 Semester) und Praktikum (1 Semester)
Welche Fächer können im Ausland belegt werden?

Es können sowohl fachspezifische als auch fachfremde Module belegt werden. Es können bestimmte Beschränkungen durch Austauschvereinbarungen gelten.

Das Praktikum muss fachspezifisch sein, ohne dass es von der Uni hier in Tübingen Vorgaben zum Spezialgebiet gibt.

Wie viele Semesterwochenstunden muss man belegen, um das Modul Auslandsstudium erfolgreich zu absolvieren? Wie erfolgt die Anrechnung in Tübingen?
Man muss mindestens 8 Semesterwochenstunden (SWS) pro Semester belegen (> Rechnung: ein Semester beinhaltet insgesamt 14 Wochen). Die Anrechnung erfolgt auf Basis des Transcripts of Records aus dem Ausland und auf Grundlage der SWS. Die Umrechnung erfolgt gemeinsam mit dem Prüfungsamt auf Basis in Tübingen geltenden Zeitwerte (Kotaktzeit + Vorbereitungszeit + Prüfungsvorbereitungszeit). Module, die über die 8 SWS hinausgehen, können zusätzlich als überfachliche Kompetenzen angerechnet werden, dafür erfolgt die Anerkennung der erworbenen ECTS-Punkte und Umschreibung der entsprechenden Note (siehe auch die nachfolgende Frage).
Kann ich Module aus dem Auslandsjahr, die über die 8 SWS hinausgehen, in Tübingen anrechnen lassen?

Wenn man mehr als 8 Semesterwochenstunden (SWS) pro Semester im Ausland belegt hat, können diese zusätzlichen Module als überfachliche Kompetenzen oder als Zusatzleistung im Modulcontainer ins Transcript eingetragen werden. Für die Anrechnung gilt, dass nur vollständige Module angerechnet werden können und die Umrechnung von SWS in ECTS erfolgt entsprechend der Rechnung in der Frage über dieser.

Darüber hinaus kann es möglich sein, Module aus dem 7. oder 8. Fachsemester vorzeitig im Ausland zu absolvieren. Dazu muss ein Modul mit weitgehend gleichen Inhalten zum entsprechenden Modul in Tübingen belegt werden. Über eine Anrechnung entscheidet dann nach Anfrage über das Dekanat der jeweilige Modulverantwortliche in Tübingen. Dies kann auch für Praktika o.ä. möglich sein (z.B. Praktikum Zellbiologie oder Praktikum Spezielle Virologie).

Wie lang muss ein Praktikum im Ausland zur Anrechnung sein?
Ein Praktikum muss mindestens eine Länge von 4 Monaten zur Anrechnung für ein Semester haben. Für zwei Semester gilt dann entsprechend eine Mindestlänge von 8 Monaten.
Was passiert, wenn das Semester im Ausland vor meiner letzten Klausur/Praktikum in Tübingen beginnt?

Es ist möglich, Klausuren und Praktika aus dem 4. Fachsemester nach dem Auslandsjahr zu wiederholen. Hierbei ist es wichtig, dass man sich rechtzeitig von Klausuren/Praktika abmeldet und auch rechtzeitig vor Ablegen der Klausur/des Praktikums im nächsten Jahr anmeldet. Insbesondere bei Praktika ist auch eine Kontaktaufnahme zum jeweiligen Modulverantwortlichen sinnvoll.

Welche Bewerbungsmöglichkeiten gibt es?
Man kann sich über (a) die Fakultät (Partneruniversitäten) oder über (b) die Universität (Austauschprogramme) bewerben. Die Universität bietet fachübergreifende außereuropäische Austauschprogramme in Nordamerika, Asien, Lateinamerika, Australien und Neuseeland, Afrika, Russland, Ägypten und Israel an. Weitere Informationen zu diesen sind auch auf den Seiten des Auslandsdezernats sowie zu den regelmäßig stattfindenden Informationsveranstaltungen zu finden. Außerdem kann das Jahr (c) selbst organisiert werden. Schlussendlich gibt es noch die Möglichkeit, sich als (d) Free Mover zu bewerben. Dabei bewirbt man sich auf ungenutzte Plätze der Austauschvereinbarungen anderer Fachbereiche.
Wann sollte ich anfangen, mich über das Auslandsjahr zu informieren?

Die Vorbereitungszeit hängt stark vom gewählten Gastland ab. Es ist insgesamt ratsam, sich mindestens eineinhalb Jahre vor Beginn des Auslandsaufenthalts (spätestens ab Ende des 1. Semesters) zu informieren. Dies gilt insbesondere für alle außereuropäischen Austauschprogramme sowie für Praktika.

Einige Bewerbungsverfahren verlangen Gutachten von Dozierenden/Professoren. Wen kann ich dafür ansprechen?
Im Allgemeinen werden solche Gutachten im 1. Studienjahr fällig. Man kann sich an die Modulverantwortlichen des 1. Studienjahres wenden, viele von diesen werden, in der Regel nach einem persönlichen Gespräch, ein Gutachten ausstellen. Hat man bereits eine HiWi-Stelle oder ein Praktikum absolviert sind auch diese Betreuer/Professoren gute Ansprechpartner.
Wann beginnt das Semester an ausländischen Universitäten?
Dies ist länderabhängig. In Neuseeland und Australien ist der Semesterstart meist im Juni/Juli, in den USA und Kanada im August und in Europa beginnt das Semester zwischen August und Oktober. Die genauen Termine sollten im Auslandsamt oder bei den Koordinatoren der jeweiligen Gast-Hochschulen erfragt werden.
Wie bewerbe ich mich am besten auf einen Praktikumsplatz?
Bei einer Bewerbung auf ein Praktikum sollte das Anschreiben an das Labor im Ausland persönlich sein und das Interesse ausdrücken wirklich in diesem Labor für längere Zeit arbeiten zu wollen. Viele Labore werden nicht oder mit Absagen antworten. Hilfreich um Absagen abzuwenden sind persönliche Kontakte von früheren Studierenden und deren Erfahrungsberichte. Auch können die Kontakte von Dozierenden ins Ausland hilfreich sein, daher kann eine Nachfrage bei einem interessanten Forschungsbereich hier in Tübingen auch hilfreich sein.
Wenn man sich über die Fakultät bewirbt: wann und wo sollen die Bewerbungsunterlagen eingereicht werden?
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis 30. November des 3. Fachsemesters beim Auslandsbüro eingereicht werden (persönlich: Auslandsbüro, Silcherstraße 5, 72070 Tübingen, Postadresse: Dekanat der Medizinischen Fakultät, Geissweg 5/1, 72070 Tübingen)
Bieten Partneruniversitäten auch Praktikumsplätze an?
Manche Austauschvereinbarungen sind speziell Praktikumsvereinbarungen. Alle anderen beziehen sich auf ein Auslandsstudium. Hier kann möglicherweise der Koordinator im Ausland weiterhelfen oder es gibt Praktikumsmodule, die im Rahmen des Auslandsstudiums belegt werden können.
Gibt es Informationen von vorherigen Studierenden?

Hier können die Erfahrungsberichte von vorherigen Studierenden, die im Ausland waren, abgerufen werden. Die Berichte sind passwortgeschützt. Bitte Kontakt mit dem Auslandsbüro aufnehmen.

Außerdem besteht die Möglichkeit, direkt Kontakt mit höhersemestrigen Studierenden aufzunehmen, um Erfahrungen und Fragen direkt auszutauschen. Die Fachschaft ist bei der Kontaktvermittlung behilflich.

Wann wird bekannt gegeben, an welcher Partneruniversität man einen Platz bekommen hat?

In der Regel werden die Entscheidungen bei der Bewerbung über die Fakultät Anfang Januar getroffen und die Antworten an die Studierenden in der zweiten Januarwoche weitergeleitet. Bei Bewerbungen über das Dezernat III können die Fristen dort erfragt werden.

Welche Stipendien gibt es?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Stipendien:

  • Studierende im europäischen Ausland können sich auf das Erasmus Plus-Stipendium bewerben: Erasmus-Bewerbung
    Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern, in den EFTA-Ländern: Island, Liechtenstein, Norwegen, und dem assoziierten Staat aus Osteuropa: Türkei.
  • BAföG: Studierende, die Inlands-BAföG beantragt haben, können dieses auch weiterhin im Ausland erhalten (bitte den entsprechenden Sachbearbeiter beim BAföG-Amt kontaktieren). Auch Studierende, die in Deutschland kein BAföG bekommen, können einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen. Dies ist in der Regel einfacher zu erhalten, da die Bemessungsgrundlage des Einkommens höher als das normale BAföG ist.
  • Der DAAD bietet verschiedene Stipendien-Programme an; weitere Informationen können unter folgenden Links gefunden werden: Auslandsstudium bzw. Fördermöglichkeiten
  • Außerdem gibt es eine Reihe anderer Förderwerke, die sowohl Studium als auch Auslandsstudium fördern. Neben den Begabtenförderungswerken (Stipendium Plus) gibt es dabei auch verschiedene andere Einrichtungen, die sich auf die Förderung von Auslandsaufenthalten spezialisiert haben und z.T. auf bestimmte Zielländer beschränkt sind. Informationen hierzu findet man auch unter mystipendium.de
  • Baden-Württemberg Stipendium: Die Voraussetzungen sind: (a) Teilnahme an Austauschprogrammen der Universität; (b) Teilnahme an Austauschprogrammen der Fakultät zum Zwecke des Studiums (Praktika sind ausgeschlossen.)
  • Promos-Stipendium: Bei Promos gibt es bestimmte Länder-Regelungen bezüglich der Art des Aufenthaltes. Praktika werden hingegen nur in Ländern finanziert, die nicht am Erasmus-Programm teilnehmen. Das bedeutet, dass Sie innerhalb der EU für ein Praktikum nicht durch Promos gefördert werden können.

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll lediglich einen ersten Einblick über mögliche Stipendien für das Auslandsjahr bieten.

Wie finde ich eine Wohnung?

Eine Möglichkeit ist es, sich um einen Wohnheimplatz der Universität, von der man akzeptiert worden ist, zu bewerben. Außerdem gibt es die Möglichkeit, privat nach einer Unterkunft zu suchen. Hierzu wird empfohlen, Kontakte und Portale von Studierenden höherer Fachsemester oder dem Auslandsbüro der auswärtigen Universität zu erfragen. Praktikanten können i.d.R. nicht die Wohnheime der Universität in Anspruch nehmen, wenn sie nicht ebenfalls in der Universität eingeschrieben sind. Hier helfen möglicherweise einige Arbeitsgruppen oder Firmen weiter.

Wird eine Auslandskrankenversicherung benötigt?

Hier sind die Regelungen vom Gastland abhängig. Man sollte sich dazu bei der eigenen Krankenkasse informieren. Bei einigen Universitäten ist eine Versicherung auch Voraussetzung zur Einschreibung.

Wichtig ist, dass eine Reisekrankenversicherung nicht ausreicht, da das Zeitlimit von in der Regel 6-8 Wochen überschritten wird.

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Dies ist die Homepage des Studiengangs „Molekulare Medizin“ und der gleichnamigen Fachschaft an der Universität Tübingen.

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