Es gibt drei Möglichkeiten, das Jahr zu gestalten:
- Studium (2 Semester)
- Praktikum (2 Semester)
- Studium (1 Semester) und Praktikum (1 Semester)
Die zwei Semester auch an zwei unterschiedlichen Standorten/Universitäten stattfinden.
Man kann sich über (a) die Medizinische Fakultät (Partneruniversitäten) oder über (b) das International Office der Universität Tübingen (Austauschprogramme) bewerben. Die Universität bietet fachübergreifende außereuropäische Austauschprogramme in Nordamerika, Asien, Lateinamerika, Australien und Neuseeland, Afrika, Russland, Ägypten und Israel an. Weitere Informationen zu diesen sind auch auf den Seiten des Auslandsdezernats sowie zu den regelmäßig stattfindenden Informationsveranstaltungen zu finden. Außerdem kann das Jahr (c) selbst organisiert werden. Schlussendlich gibt es noch die Möglichkeit, sich als (d) Free Mover zu bewerben. Dabei bewirbt man sich auf ungenutzte Plätze der Austauschvereinbarungen anderer Fachbereiche.
Die Vorbereitungszeit hängt stark vom gewählten Gastland ab. Es ist insgesamt ratsam, sich mindestens eineinhalb Jahre vor Beginn des Auslandsaufenthalts (spätestens ab Ende des 1. Semesters) zu informieren. Dies gilt insbesondere für alle außereuropäischen Austauschprogramme sowie für Praktika. Besonders Bewerbungen für die USA, Neuseeland und Australien finden bereits Mitte des zweite Semesters statt.
Es können sowohl fachspezifische als auch fachfremde Module belegt werden. Beschränkungen gelten je nach Gastuniversität und Austauschprogramm.
Das Praktikum muss fachspezifisch (Molekulare Medizin) sein, die Uni Tübingen gibt jedoch keine thematischen oder methodischen Vorgaben (Onkologie, Virologie, Immunologie, etc.).
Man muss mindestens 8 Semesterwochenstunden (SWS) pro Semester belegen (> Rechnung: ein Semester beinhaltet insgesamt 14 Wochen). Die Anrechnung erfolgt auf Basis des Transcripts of Records aus dem Ausland und auf Grundlage der SWS. Die Umrechnung erfolgt gemeinsam mit dem Prüfungsamt auf Basis der in Tübingen geltenden Zeitwerte (Kontaktzeit + Vorbereitungszeit + Prüfungsvorbereitungszeit).
Module, die über die 8 SWS hinausgehen, können zusätzlich als überfachliche Kompetenzen angerechnet werden, dafür erfolgt die Anerkennung der erworbenen ECTS-Punkte und Umschreibung der entsprechenden Note (siehe auch die nachfolgende Frage).
Wenn man mehr als 8 Semesterwochenstunden (SWS) pro Semester im Ausland belegt hat, können diese zusätzlichen Module als überfachliche Kompetenzen oder als Zusatzleistung ins Transcript eingetragen werden. Für die Anrechnung gilt, dass nur vollständige Module angerechnet werden können und die Umrechnung von SWS in ECTS erfolgt entsprechend der Rechnung des Tübinger Prüfungsamtes.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Module aus dem 7. oder 8. Fachsemester vorzeitig im Ausland zu absolvieren. Dazu muss ein Modul mit weitgehend gleichen Inhalten zum entsprechenden Modul in Tübingen belegt werden. Über eine Anrechnung entscheidet dann nach Anfrage über das Dekanat der jeweilige Modulverantwortliche in Tübingen. Dies kann auch für Praktika o.ä. möglich sein (z.B. Praktikum Zellbiologie oder Praktikum Spezielle Virologie).
Es ist möglich, Klausuren und Praktika aus dem 4. Fachsemester nach dem Auslandsjahr zu wiederholen. Hierbei ist es wichtig, dass man sich rechtzeitig von Klausuren/Praktika abmeldet und auch rechtzeitig vor Ablegen der Klausur/des Praktikums im nächsten Jahr anmeldet. Insbesondere bei Praktika ist auch eine Kontaktaufnahme zum jeweiligen Modulverantwortlichen sinnvoll.
Weiterhin besteht auch hier die Möglichkeit die entsprechenden Module im Ausland zu absolvieren, sofern gleichwertige Fächer angeboten werden. Auch hier muss eine Anrechnung mit dem Dekanat und den Modulverantwortlichen geprüft werden.
Hier können die Erfahrungsberichte von vorherigen Studierenden, die im Ausland waren, abgerufen werden. Die Berichte sind passwortgeschützt. Zur Freigabe bitte Kontakt mit dem Auslandsbüro aufnehmen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, direkt Kontakt mit höhersemestrigen Studierenden aufzunehmen, um Erfahrungen und Fragen direkt auszutauschen. Die Fachschaft ist bei der Kontaktvermittlung behilflich.
Bewerbung über das International Office: Abhängig vom Gastland, meist 3-4 Wochen nach der Bewerbungsfrist (z.B. Australien und Neuseeland ca. Juli, USA und Kanada ca. August/September).
Bewerbungen über die Medizinische Fakultät: Entscheidungen werden i.d.R. Anfang Januar getroffen und die Antworten an die Studierenden in der zweiten Januarwoche weitergeleitet. Bei Bewerbungen über das Dezernat III können die Fristen dort erfragt werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Stipendien:
- Studierende im europäischen Ausland können sich auf das Erasmus Plus-Stipendium bewerben: Erasmus-Bewerbung
Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern, in den EFTA-Ländern: Island, Liechtenstein, Norwegen, und dem assoziierten Staat aus Osteuropa: Türkei. - BAföG: Studierende, die Inlands-BAföG beantragt haben, können dieses auch weiterhin im Ausland erhalten (bitte den entsprechenden Sachbearbeiter beim BAföG-Amt kontaktieren). Auch Studierende, die in Deutschland kein BAföG bekommen, können einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen. Dies ist in der Regel einfacher zu erhalten, da die Bemessungsgrundlage des Einkommens höher als das normale BAföG ist.
- Der DAAD bietet verschiedene Stipendien-Programme an; weitere Informationen können unter folgenden Links gefunden werden: Auslandsstudium bzw. Fördermöglichkeiten
- Außerdem gibt es eine Reihe anderer Förderwerke, die sowohl Studium als auch Auslandsstudium fördern. Neben den Begabtenförderungswerken (Stipendium Plus) gibt es dabei auch verschiedene andere Einrichtungen, die sich auf die Förderung von Auslandsaufenthalten spezialisiert haben und z.T. auf bestimmte Zielländer beschränkt sind. Informationen hierzu findet man auch unter mystipendium.de
- Baden-Württemberg Stipendium: Die Voraussetzungen sind: (a) Teilnahme an Austauschprogrammen der Universität; (b) Teilnahme an Austauschprogrammen der Fakultät zum Zwecke des Studiums (Praktika sind ausgeschlossen.)
- Promos-Stipendium: Bei Promos gibt es bestimmte Länder-Regelungen bezüglich der Art des Aufenthaltes. Praktika werden hingegen nur in Ländern finanziert, die nicht am Erasmus-Programm teilnehmen. Das bedeutet, dass Sie innerhalb der EU für ein Praktikum nicht durch Promos gefördert werden können.
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll lediglich einen ersten Einblick über mögliche Stipendien für das Auslandsjahr bieten.
Viele Partneruniversitäten bieten für Internationale Studierende Wohnheimsplätze an. Bei der privaten Suche nach Unterkünften wird empfohlen, Kontakte und Portale von Studierenden höherer Fachsemester oder dem Auslandsbüro der auswärtigen Universität zu erfragen. Praktikanten können i.d.R. nicht die Wohnheime der Universität in Anspruch nehmen, wenn sie nicht ebenfalls in der Universität eingeschrieben sind. Hier helfen möglicherweise einige Arbeitsgruppen oder Firmen weiter.
Hier sind die Regelungen vom Gastland abhängig. Man sollte sich dazu bei der eigenen Krankenkasse informieren. Bei einigen Ländern und Universitäten ist eine Auslandskrankenversicherung auch Voraussetzung für die Einschreibung.
Wichtig ist, dass eine Reisekrankenversicherung nicht ausreicht, da diese i.d.R. auf 6-8 Wochen begrenzt sind.




